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Zur Unterstützung Deiner journalistischen Tätigkeit kannst Du bei uns einen Jugend-Presseausweis und ein Jugendpresse-Autoschild beantragen (JPA-Antrag) . Dieser soll Dir die Berichterstattung über Ereignisse, wie z.B. Ausstellungen, erleichtern und als journalistischer Nachweis gegenüber Institutionen und Unternehmen dienen.

Der Jugend-Presseausweis hilft bei der Recherche, allerdings ist der verantwortungsvolle Umgang damit unerlässlich. Er wird ausschließlich an ordentliche Mitglieder ausgestellt, die regelmäßig, aber nicht hauptberuflich tätig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt durch Einsendung von mindestens zwei eigenen Publikationen als Belegexemplare, die  nicht älter als sechs Monate sein sollen.

Wir geben den Jugend-Presseausweis über unseren Dachverband, die Jugendpresse Deutschland e.V. (JPD), heraus. Grundlage ist die verbindliche Jugend-Presseausweis-Ordnung. Der Jugend-Presseausweis ist  durch den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalisten-Union (dju) in ver.di anerkannt.

Der Jugend-Presseausweis gilt ein Jahr lang und wird nur bei wiederholtem Nachweis der journalistischen Tätigkeit verlängert. Die Verlängerung oder Rückgabe hat spätestens zum 31. Januar zu erfolgen. Die Gebühren für den Jugend-Presseausweis und das Jugendpresse-Autoschild betragen jeweils 15 Euro pro Kalenderjahr und werden unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Verlängerung erhoben.


 

 

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